Ist die AfD eine wählbare Alternative?

Es gibt ja anscheinend immer noch Menschen da draußen, die glauben, die AfD wäre eine wählbare Alternative zu den etablierten Parteien.

Dann machen wir doch mal etwas ganz verrücktes, etwas was in der Politik seit Jahren keinen mehr zu interessieren scheint: Werfen wir einen Blick auf die Inhalte.

Schauen wir uns doch mal an, was die AfD vorhat, wenn alle Grenzen mit Stacheldraht und bewaffneten Grenzern gesichert wurden und die D-Mark wieder offizielles Zahlungsmittel geworden ist.

In ihren „politischen Leitlinien“ findet sich die folgende Formulierung:

„Die Alternative für Deutschland will Demokratie, Rechtsstaat mit Gewaltenteilung, Subsidiarität und Soziale Marktwirtschaft, aber auch die Freiheit bewahren und, wo nötig, wieder herstellen. “ [1]

Hefte raus, mitgeschrieben, wir fassen zusammen, dass die AfD in ihrem Grundsatzpapier die folgenden Punkte fordert:

  1. Demokratie
  2. Rechtsstaatlichkeit
  3. Soziale Marktwirtschaft
  4. Freiheit

 

Das sind, so weit muss ich der AfD Recht geben, sehr ehrenwerte Ziele. Mal sehen, wie die AfD diese umsetzen will.

1.) Demokratie

Aus den altgriechischen (demos für Volk und kratie für Herrschaft) etwa „Herrschaft des Volkes“. Das demokratische Prinzip basiert darauf, dass jeder im Volk gleichwertig ist und seine Stimme das gleiche Gewicht hat, wie das jedes anderen. Der Vorschlag, jemandem aus dem Volk das Wahlrecht zu entziehen oder zu verweigern wäre natürlich absolut undemokratisch und mit dem „edlen Zielen“ der AfD nicht zu vereinbaren. Oder ?

Konrad Adam sah darin aber anscheinend keinen Widerspruch. Der ehemalige Pressesprecher der AfD (von April 2013 bis Juli 2015) schlug vor, allen Rentnern, Beamten und Arbeitslosen das Wahlrecht zu entziehen.[2] Das zum Thema Demokratie.

2.) Rechtsstaatlichkeit

Zu einem Rechtsstaat gehören, z.B. die rechtliche Gewährleistung elementarer Menschenrechte, insbesondere die rechtliche Garantie eines Zusammenlebens der Menschen in gleicher persönlicher Freiheit und die institutionelle Mäßigung staatlichen Handelns durch Übermaßverbot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.[3]

Jetzt könnte ich mir einfach mal ein paar Aussagen einzelner AfD-Mitglieder aus den letzten Monate, Wochen der auch nur Tage zum Thema Flüchtlinge heraussuchen und diese auf den Punkt Menschenrechte prüfen, aber dass dürft ihr gerne selber machen. Nein, interessant an dieser Stelle ist viel mehr das Übermaßverbot und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das bedeutet, dass nur solche Maßnahmen zu ergreifen sind, die der Situation angemessen sind, oder – um es in ein bekanntes Sprichwort zu verpacken – nicht mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.

Laut Statistik sind etwa 7,4 % der Einwohner Deutschlands Verbrecher. Und ja, ein Teil davon hat einen Migrationshintergrund, aber nein, nicht alle.

6,08 Mio. Straftaten wurden 2014 angezeigt. Beim Thema Verbrechensprävention und -bekämpfung, kommt schnell das Thema Vorratsdatenspeicherung (VDS) auf, wenn es darum geht, Straftaten zu verhindern oder schneller aufzuklären. Um es kurz zu machen: VDS ist nahezu wirkungslos, was die Verhinderung von Straftaten angeht, und auch bei der Ermittlung ist noch kein Beweis erbracht, dass VDS einen positiven Nutzen hat. Mehr und besser ausgebildete und ausgerüstete Ermittler bringen in jedem Fall mehr als VDS. Gleichzeitig ist VDS ein massiver Eingriff in die Privatsphäre aller Bürger. Das ist ein Angriff auf die persönliche Freiheit und verstößt gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Gleichzeitig werden 82 Mio. Menschen unter Generalverdacht gestellt um 6,08 Mio. Verbrecher zu fassen. Das wiederum verstößt gegen das Übermaßverbot und widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. VDS ist also die personifizierte Rechtsstaatsverletzung.

Was das mit der AfD zu tun hat? Die AfD in Baden-Würtemberg, will genau DAS! Aus dem Programm zur Landtagswahl 2016:

„Dazu gehört, dass Daten von Verdächtigen, jedoch nur mit Richterbeschluss, über einen längeren Zeitraum, z.B. auch bei den privaten Telefon- und Internetfirmen, gespeichert werden können, um im Einzelfall und unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze – wie dem Richtervorbehalt – für Ermittlungszwecke verwendet zu werden. […] Bei der Datenspeicherung werden bei den Providern Informationen darüber aufbewahrt, wer wann mit wem telefoniert oder E-Mails geschrieben hat. Mit den erfassten Daten können Täterstrukturen erkannt, Bewegungsprofile erstellt und Beweismittel länger erhoben werden. Datenschutz darf kein Täterschutz sein.“[4]

Auch wenn nicht das Wort VDS benutzt wird, bei dem Beschriebenen handelt es sich um VDS.

Und aus den Tiefen des Internets höre ich auch schon die mahnende Stimme „Aber das gilt doch nur bei Verbrechern und einem Richtervorbehalt.“ Jein, der Richtervorbehalt ist ein Antrag, den die Polizei bei Gericht einreicht und der vom Richter genehmigt werden muss. Dafür reicht es aber, wenn man nur zum Umfeld eines Verdächtigen gehört. Datenschützer zweifeln die Wirksamkeit des Richtervorbehalts seit langem an, da die Gerichte stetig überlastet sind, und sich die Richter in den meisten Fällen nicht ausreichend in der Materie auskennen. Die Zahl der abgelehnten Anträge geht gegen 0. Von der Qualität des Richtervorbehalts als Sicherung des rechtsstaatlichen Handelns darf sich jeder selbst im Internet überzeugen. Fangt doch mit den Stichwörtern „RedTube Richtervorbehalt“ bei Google an.

3.) Soziale Marktwirtschaft

Zu dem Thema befragen wir doch mal eine Expertin. Frau Beatrix von Storch, ihres Zeichens Abgeordnete der AfD im Europaparlament.

Sie fordert bei einer Rede [5]:

a) Weniger Bürokratie für Unternehmen
b) Steuern runter
c) Mindestlohn abschaffen
zu a) Weniger Bürokratie für Unternehmen.

Ok, dass kann ich noch nachvollziehen. Ich selbst habe mir schon die Haare gerauft wegen irgendwelcher unsinniger bürokratischer Hürden und ich bin auch durchaus gewillt in diesem Punkt erst mal zuzustimmen. Bei genauerer Betrachtung sehe ich aber zwei entscheidende Punkte. Erstens: Auch wenn es viele Regeln und Gesetze gibt, die an der Vernunft der Menschen zweifeln lassen, so hat Bürokratie doch einen ganz wichtigen Punkt: die Überprüfbarkeit. Die meisten Gesetze werden ja nicht aus Spaß erlassen sondern sollen zum Beispiel Schutz bieten. Exemplarisch etwa Schutz vor Umweltverschmutzung oder Schutz vor Ausbeutung. Wer schon mal von seinem Arbeitgeber um den Arbeitslohn betrogen wurde, der wird eine saubere Arbeitszeiterfassung, also eine Form von Bürokratie, durchaus zu schätzen wissen.

Zweitens bedeutet weniger Bürokratie im Unternehmen vor allem aber weniger Mitarbeiter, die sich darum kümmern müssen. Große Unternehmen werden, das hat die Vergangenheit gezeigt, sicher nicht alle ihre Angestellten behalten, wenn die gleiche Arbeit mit weniger Mitarbeitern zu erledigen ist. Und ob die dadurch von Frau von Storch erhofften zusätzlich geschaffenen Arbeitsplätze die durch die Einsparung weggefallenen Arbeitsplätze kompensieren, bleibt offen.

zu b) Steuern runter.

Also das ist ja mal eine Alternative und völlig neue Forderung. Das hat ja keine der im Parlament vertretenen Parteien in letzter Zeit gefordert. (An dieser Stelle einen schönen Gruß an die FDP.) Aber gut, wir betrachten die Forderung im Detail. Steuern runter. Wessen Steuern? Welche Steuern? Steuern von Unternehmen senken? Als ich das letzte mal nachgelesen habe, haben sich die Unternehmen schon selbst darum gekümmert, nicht mehr Steuern zu zahlen als unbedingt nötig.

Vielleicht will Frau von Storch die Steuern für Arbeitnehmer senken? Davon spricht sie zwar nicht, aber denken wir doch mal nur das Beste von ihr und nehmen an, sie wolle die Arbeitnehmer entlasten.

6 Mio. Menschen in Deutschland verdienen in ihrem Job nicht genug um überhaupt Steuern zu bezahlen. Die Arbeitslosen sind da noch nicht mit eingerechnet. Diejenigen, die wirklich am wenigsten Geld haben, die unteren und mittleren Einkommen, profitieren kaum von Steuersenkungen. Wer profitiert sind Vielverdiener.

Ein kleines Rechenbeispiel: Nehmen wir die utopische Zahl von 10% an. 10%, dass ist doppelt so viel wie die IG Metall in der aktuellen Tarifrunde fordert. Die letzte Steuersenkung war 1,6%. Das nur, damit wir die Relation haben. Wir nehmen mal jemanden, der Vollzeit zum Mindestlohn (8,50€/h) arbeitet, einen Durschnittsverdiener (15,54€/h) und einen Gutverdiener (30€/h). Also, 10% Steuersenkung für Arbeitnehmer. Hurra, das sind das im Monat 3,65 € bzw. 26,04 € bzw. 97,69 € mehr. Welcher Mehrbetrag jetzt zu welchem Stundenlohn gehört, dürft ihr selber raten.

Um es nochmal in der dringend notwendigen Deutlichkeit zu sagen: Die Forderung der AfD nach Steuersenkung kommt bei denen, die es brauchen nicht an, sondern geht direkt in die Taschen derer, die sich schon immer die selben voll gemacht haben. Wer glaubt denn, dass die Unternehmen, sobald sie weniger Steuern zahlen, das zusätzliche Geld zu 100% in Investitionen, Innovationen oder neue Arbeitsplätze stecken? Das Geld wird zuerst unter den Besitzern und Anteilseignern verteilt. Das hat sich schon bei der Hotelsteuersenkung gezeigt. Und Steuern senken für mehr Arbeitsplätze? Das war genau das, was die SPD bei der Agenda 2010 gemacht hat. Wohin das geführt hat sehen wir heute noch, nämlich genau zu der immer größer werdenden Lücke zwischen Arm und Reich.

Wie der Steuerausfall gegenfinanziert werden soll, lässt sich nur vermuten.

zu c) Mindestlohn abschaffen.

In Deutschland beträgt der Mindestlohn z.Z. 8,50 €/h. Wer dafür Vollzeit arbeitet, kann sich kaum selber ernähren, geschweige denn eine Familie. Trotzdem fordert Frau von Storch die Abschaffung des Mindestlohns, also quasi, man solle besser zu einem Hungerlohn arbeiten und sich von Staat bezuschussen lassen, als gar nicht zu arbeiten.

Als nächstes kommt wohl noch, dass alle Arbeitslosen zwangsweise Hilfsarbeiten machen sollen, um überhaupt Geld zu bekommen? Ups, zu spät, das fordert die AfD im Landtagswahlprogramm in Baden-Würtemberg bereits.

„Bürgerarbeit statt Hartz IV

Die AfD Baden-Württemberg setzt sich für ein Pilotprojekt „Bürgerarbeit statt Hartz IV“ ein. Unter Bürgerarbeit ist die Ausübung gemeinnütziger Arbeit durch Langzeitarbeitslose zu verstehen, die nicht unmittelbar in Konkurrenz zum Arbeitsmarkt steht. Bürgerarbeit soll ca. 30 Wochenstunden umfassen und mit ca. 1.000 EUR monatlich sozialversicherungspflichtig entlohnt werden.

Den Langzeitarbeitslosen wird die Ausübung sinnvoller Tätigkeiten eröffnet und die Gesellschaft erhält einen Gegenwert für die Unterstützungsleistungen. Die Hartz-IV-Reformen konnten für eine

Vielzahl von Langzeitarbeitslosen keine Beschäftigungschancen eröffnen. Bürgerarbeit kann für viele der Betroffenen einen Ausweg bieten.“ [4]

Die Punkte sind alle nicht neu. Die etablierten Parteien kennen das schon und haben die Punkte auch alle schon mal angesprochen. Eine Alternative sehe ich da nicht.

Marktwirtschaftlich mag das sein, aber sozial sicher nicht.

 

4.) Freiheit

Freiheit ist ein sehr komplexer Begriff. Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. Ich denke darauf können wir uns einigen. Jetzt sehen wir mal, wie es die AfD mit der Freiheit nimmt. Ich greife mal ein vier substantielle Freiheiten heraus: persönliche Freiheit, Pressefreiheit, Meinungsfreiheit.

Die persönliche Freiheit habe ich bereits weiter oben erwähnt, die fällt eigentlich also schon mal raus. Und an der Stelle mache ich es kurz, auch die anderen beiden Freiheiten gehen der der AfD, zumindest laut dem Wahlprogramm für Baden-Würtemberg, gegen den Strich.

Lest gerne selber nach, hier ein paar gekürzte Auszüge :

„Die AfD will auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einwirken…“ Eindeutig gegen die Pressefreiheit.

„Die Alternative für Deutschland […] wendet sich gegen alle Versuche, Abtreibungen zu bagatellisieren, sie staatlicherseits zu fördern oder sie gar zu einem „Menschenrecht“ zu erklären.“ Das spricht Frauen die Freiheit ab, beim Thema Abtreibung über ihren eigenen Körper zu entscheiden.

„Dass derzeit mehr als jede dritte Ehe in Deutschland geschieden wird, ist nicht akzeptabel.“ Ebenfalls gegen die persönliche Freiheit sich scheiden zu lassen.

„Wir respektieren die eingetragene Lebenspartnerschaft. Deren Gleichstellung mit der Ehe lehnen wir aber ab. Das Recht auf Adoption muss Ehepaaren vorbehalten bleiben.“ Dies geht gegen die Freiheit homosexueller Paare sich für eine Adoption zu entscheiden.

Ich würde gern noch einen Abschnitt zitieren, der aufzeigt, dass sich die AfD dagegen wehrt im Sexualkundeunterricht über etwas anderes als den heterosexuellen Kontakt zwischen Mann und Frau zu sprechen und alle Informationen über anderen Orientierungen wie Homo-, Bi- oder Transsexualität als „Ideologie“ und „Propaganda“ bezeichnet, aber der Text ist mir zu widerlich und zu lang um ihn hier zu kopieren. Trotzdem darf sich die AfD diesen Punkt als Verstoß gegen die Freiheit anrechnen lassen, sich durch Auseinandersetzung mit einem Thema eine eigene Meinung zu bilden.

In den Programmen der AfD zu den Landtagswahlen stehen auch noch einige andere Punkte, die das Weltbild der AfD genauer beleuchten, aber auf die ich hier im Detail nicht eingehen möchte. Krude Theorien über Gehirnwäsche durch Bildung, Angst vor Neuem und Fremden gepaart mit dem Wunsch, dass die „gute“ alte Zeit wieder kehren möge, als die Frauen noch ihren Platz am Herd kannten. (Nicht meine Meinung, ich fasse nur das Programm der AfD-BW zusammen).

Nach sorgfältiger Auseinandersetzung mit dem Thema komme ich zu dem Ergebnis, dass sich bei der nächsten Wahl jeder an der Wahlurne folgende Fragen stellen sollte:

Bedeutet Demokratie, dass nur ausgewählte Bürger ein Wahlrecht ausüben dürfen?

Will ich, dass die Wirtschaft weiter brummt, während immer mehr Menschen in Deutschland verarmen?

Will ich einen Staat, der mich überwacht und immer weiß was ich mache und wo ich gerade bin?

Will ich, dass alte, heterosexuelle Männer über die Freiheit von Frauen, Kinder und Homosexuellen entscheiden?

Will ich mich selbst besser fühlen, indem ich andere Menschen nieder macht, die weniger Glück im Leben haben als ich selbst?

Habe ich Angst vor fremden Kulturen, weil er selber keine habe?

Fürchte ich mich vor dem Fremden, weil ich dann etwas dazulernen müsste?

Wer diese Fragen mehrheitlich mit „Ja“ beantwortet, der setzt sein Kreuzchen bei der AfD durchaus zurecht.

Um das hier klar zu sagen: Ich bin kein Fan der Regierungsparteien. Meiner Meinung nach wird das Volk durch die Politik der Wirtschaft zum Fraß vorgeworfen. Ich erkenne auch, dass Menschen in diesem Land Probleme haben, die es zu lösen gilt, und die die etablierten Parteien nicht in den Griff bekommen, wie z.B. Arbeitslosigkeit, Altersarmut und der Niedriglohnsektor. Aber Lösungen für diese Probleme liefert auch die AfD nicht. Die Partei ist mit großen Zielen angetreten und hat sich diese auf die Fahnen geschrieben. Aber schreiben kann man viel, „an ihren Taten sollt ihr sie erkennen!“[6]

Und ich möchte an dieser Stelle mit den Worten der bereits erwähnten Beatrix von Storch schließen, die, ohne es zu wissen, einen Spruch auf Facebook gepostet hat, den ich besser über AfD-Wähler nicht hätte formulieren können:

„Ich gebe meinen Organspendeausweis ab. Man kann offensichtlich quicklebendig sein. Trotz Hirntod.“

Auch lesenswert: „Was Du wissen solltest, bevor Du die AfD wählst“ [7]

Quellen:

[1] https://www.alternativefuer.de/wp-content/uploads/sites/7/2016/01/AfD_Leitlinien_2015_DE.pdf

[2] http://www.welt.de/print-welt/article159946/Wer-soll-waehlen.html

[3] vgl. Wikipedia

[4] http://afd-bw.de/wahlprogramm/

[5]https://www.youtube.com/watch?v=Clof0zqT66I

[6] 1. Johannes 2,1-6

[7] http://kattascha.de/?p=1923

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